GUTACHTEN UND BAUARTBEWERTUNGEN

Abweichungsbewertungen

Europa macht es komplizierter, so oder so, Umgang mit Abweichungen.

Sanierungen im Bestandsgebäude, oft im laufendem Betrieb oder bei laufender Nutzung stellen hohe Anforderungen. Die TGA, Installationsführungen, Schnittstellenkoordination von Gewerken stellen teilweise unlösbare Aufgaben. Diese werden durch Anforderungen der Verwendbarkeitsnachweise (AbZ oder AbP) komplex, wenn hier Abgleiche und Anforderungen zusätzlich stimmen und passen müssen. Bewertungen und Einschätzungen ob ein Einbau möglich ist, unter welchen Voraussetzungen oder Randbedingungen, überfordern den Handwerker in der Ausführung. Abgesehen davon das hierzu oft Abweichungen zu bewerten sind. Zu entscheiden, ob geringfügige- oder wesentliche Abweichungen, dies obliegt ebenfalls dem Handwerker als Hersteller des eingebauten Systems- oder der Bauart.

Wo fängt was an, wie kann was bewertet werden, gerade dann wenn auch noch europäische Nachweise vorliegen?

Manchmal sind „Brücken“ die zu bauen sind, hilfreich um ans Ziel zu gelangen. Hier können wir mit effizienten Lösungen helfen, die Ziel- und Kosteneffizient sind. Oft sind die Anforderungen so umfangreich, dass es hier Bewertungen bedarf, die letztendlich über einen Schriftsatz des Produktherstellers hinausgehen. Gutachterliche Stellungnahmen, die Bewertungen von Abweichungen darstellen, neben Beschreibung der Anforderungen, der kompensierenden Maßnahmen, oder der Schutzziel Erfüllung der LBO einer fachlichen Einschätzung des Sachverhaltes.

Wenn Europäische Nachweise für die Bauart da sind gibt es keine Abweichungen mehr, wie wird dann in Zukunft gebaut?

Hilfreich wenn gutachterliche Bewertungen Anforderungen regeln können und belegen wie ausgeführt werden kann, und gleichzeitig darstellen wie der Handwerker seine Übereinstimmungserklärung abgeben kann. Oft sind einfache Erklärungen und Darstellungen nicht allein ausreichend, hier gehören Plausibilität und kompensierend wirkende Maßnahmen dazu, um Abweichungen richtig zu bewerten. Somit erhält die Abweichung im Bauaufsichtlichen Nachweisverfahren auch die erforderliche Akzeptanz.

Die im bauaufsichtlichen Nachweis erforderliche Übereinstimmungserklärung und die Systemgebunde Kennzeichnung, wird oft einfach „so“ erstellt, ohne zu bedenken, was hieraus resultierend für rechtliche Folgen abzuleiten sind.

Und wer bewertet, ob gebautes, mit den Anforderungen übereinstimmt?

Mit einer gutachtlichen Bewertung durch uns können Sie sicher sein, das es am Ende auch passt. Ob ZIE (neu: Vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung) bei der obersten Bauaufsicht zu beantragen ist oder eine nicht wesentliche Abweichung fach- und sachlich zu bewerten ist.

Wir stellen uns Ihren Anforderungen!

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