KOSTEN- UND LÖSUNGSEFFIZIENTER BRANDSCHUTZ

E-Mobilität und Brandschutz- Anforderungen bei Gebäuden, Tiefgaragen, und Ladevorgängen

Politisch gewollt und gefördert wird der Verkauf von Fahrzeugen mit Elektroantrieben.

Dabei sind bis ins Detail  Anforderungen an Stellflächen und Ladestationen durch die Ländergesetzgebung der LBO`s und der Garagenverordnung nicht bedacht und berücksichtigt.

Die Nutzung  bei Ladungen und Abstellen gerade in Tiefgaragen oder an Gebäuden sind hier nicht klar geregelt. Ausgehende Gefahren bei einem Brand einer Batterie Zelle sind extrem hohe Temperaturen, die das normale Brandszenario nicht abdecken.

Temperaturen von 1600°Celsius bedeuten in Tiefgaragen und an Stellflächen an und in Gebäuden, Schäden die ein hohes Gefährdungsrisiko darstellen können. Extreme Rauchentwicklungen entstehen, die eine sehr schnelle Flucht von Personen in der Nähe erforderlich machen.

Seit Jahren beschäftigen wir uns mit diesen Themen, erstellen für Nutzer von Tiefgaragen Gefährdungs Beurteilungen, und erarbeiten Konzepte zusammen mit Behörden und Versicherungen um Risiken zu minimieren, oder überhaupt in den Griff zu bekommen. Auch hier ist oft die eintreffende Feuerwehr mehr als überfordert.

In Verbindung  mit E Mobiläte zu bringende  Unfälle und Schäden werden durch die Presse sofort bekannt gemacht, dabei sind  herkömmliche Löscharbeiten  unberechenbar: 7 Schweizer Feuerwehrleute haben einen Löschangriff nicht überlebt, in dem die Tiefgarage eines Hotels einstützte.

Selbst die vielen Elektrofahrräder haben bundesweit zu extremen Bränden und Schäden geführt,  und das Abstellen der E Räder erfolgt oft bedenkenlos in Wohnungen und Kellern.

Im Rahmen einer Informationsreihe haben wir mit der ISA e.V. in Hattingen ein Schulungskonzept als Weiterbildung konzipiert. Termine sind für den 26.08. und 18.11.2021 unter dem Thema „Elektromobilität – Parken und Laden in Gebäuden und Garagen“ vorgesehen,

Näheres unter:  www.isaev.de

Trockenbauarbeiten – Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

– Flucht- und Rettungswege unterstützen Funktionen der Selbst Rettung und der Feuerwehr im Brandfall, hier kommt es auf 100% Sicherheit an, und wie wird/wurde gebaut? Worauf kommt es wirklich an? –

Anforderungen des Brandschutzkonzepterstellers werden von diesem aus der jeweiligen Landesbauordnung, den Sonderbau-Richtlinien/-Verordnungen hergeleitet und im Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis niedergeschrieben. Dies gilt i.d.R. als Anlage zum Bauantrag und wird auf Plausibilität im Rahmen der Baugenehmigung geprüft.

Der Architekt und Planer können dann die Anforderungen umsetzen.  Er muss lediglich die Vorgaben des BSK erfüllen.  Hier gibt das BSK nur die Rahmenanforderungen vor.

Folglich werden funktionale Ausschreibungen erstellt, die vermeintlich, (oder nicht) alle Anforderungen an auszuführende Trockenbauleistungen für die Flucht- und Rettungswege wiedergeben können.

Wer prüft diese Vorgaben, mit den baulichen Gegebenheiten?

Gewerke der technischen Gebäudeausstattung und Elektro, sowie der einzubauenden Türen tangieren diese vorgesehenen Leistungen und erfordern oft mehr als Teilkenntnisse, um deren Vorleistungen in Wänden und Decken durch den TrockenbauUnternehmer richtig vorzubereiten.

Flucht- und Rettungswege müssen brandlastfrei und aus nicht-brennbaren Baustoffen hergestellt sein.

Im Brandfall müssen Decken, brennbare Installationen im Deckenhohlraum verbaut, über 30 Minuten abschotten.

Was geht an Kabeln in Wänden und Decken, und wie und wo müssen diese geführt werden?

Was darf einen notwendigen Flur queren, um mit und ohne zusätzliche Brandschutzanforderungen die Anforderungen zu erfüllen.

Welche Vorarbeiten sind durch den Trockenbau zu erbringen, was ist zu beachten.

Bekannte Punkte und Anforderungen denken Sie, der Referent wird Ihnen dazu aber auch eine andere Betrachtungsweise darstellen, die eines prüfenden Sachverständigen.

Im Rahmen einer Informationsreihe haben wir mit der ISA e.V. in Hattingen ein Schulungskonzept als Weiterbildung konzipiert. Termine sind für den 09.09.2021 unter dem Thema „Trockenbauarbeiten – Anforderungen an Flucht- und Rettungswege“ vorgesehen,

Näheres unter:  www.isaev.de

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