E-Mobilität und Brandschutz- Anforderungen bei Gebäuden, Tiefgaragen, und Ladevorgängen
Politisch gewollt und gefördert wird der Verkauf von Fahrzeugen mit Elektroantrieben.
Dabei sind bis ins Detail Anforderungen an Stellflächen und Ladestationen durch die Ländergesetzgebung der LBO`s und der Garagenverordnung nicht bedacht und berücksichtigt.
Die Nutzung bei Ladungen und Abstellen gerade in Tiefgaragen oder an Gebäuden sind hier nicht klar geregelt. Ausgehende Gefahren bei einem Brand einer Batterie Zelle sind extrem hohe Temperaturen, die das normale Brandszenario nicht abdecken.
Temperaturen von 1600°Celsius bedeuten in Tiefgaragen und an Stellflächen an und in Gebäuden, Schäden die ein hohes Gefährdungsrisiko darstellen können. Extreme Rauchentwicklungen entstehen, die eine sehr schnelle Flucht von Personen in der Nähe erforderlich machen.
Seit Jahren beschäftigen wir uns mit diesen Themen, erstellen für Nutzer von Tiefgaragen Gefährdungs Beurteilungen, und erarbeiten Konzepte zusammen mit Behörden und Versicherungen um Risiken zu minimieren, oder überhaupt in den Griff zu bekommen. Auch hier ist oft die eintreffende Feuerwehr mehr als überfordert.
In Verbindung mit E Mobiläte zu bringende Unfälle und Schäden werden durch die Presse sofort bekannt gemacht, dabei sind herkömmliche Löscharbeiten unberechenbar: 7 Schweizer Feuerwehrleute haben einen Löschangriff nicht überlebt, in dem die Tiefgarage eines Hotels einstützte.
Selbst die vielen Elektrofahrräder haben bundesweit zu extremen Bränden und Schäden geführt, und das Abstellen der E Räder erfolgt oft bedenkenlos in Wohnungen und Kellern.
Im Rahmen einer Informationsreihe haben wir mit der ISA e.V. in Hattingen ein Schulungskonzept als Weiterbildung konzipiert. Termine sind für den 26.08. und 18.11.2021 unter dem Thema „Elektromobilität – Parken und Laden in Gebäuden und Garagen“ vorgesehen,
Näheres unter: www.isaev.de
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