Trockenbauarbeiten – Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

– Flucht- und Rettungswege unterstützen Funktionen der Selbst Rettung und der Feuerwehr im Brandfall, hier kommt es auf 100% Sicherheit an, und wie wird/wurde gebaut? Worauf kommt es wirklich an? –

Anforderungen des Brandschutzkonzepterstellers werden von diesem aus der jeweiligen Landesbauordnung, den Sonderbau-Richtlinien/-Verordnungen hergeleitet und im Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis niedergeschrieben. Dies gilt i.d.R. als Anlage zum Bauantrag und wird auf Plausibilität im Rahmen der Baugenehmigung geprüft.

Der Architekt und Planer können dann die Anforderungen umsetzen.  Er muss lediglich die Vorgaben des BSK erfüllen.  Hier gibt das BSK nur die Rahmenanforderungen vor.

Folglich werden funktionale Ausschreibungen erstellt, die vermeintlich, (oder nicht) alle Anforderungen an auszuführende Trockenbauleistungen für die Flucht- und Rettungswege wiedergeben können.

Wer prüft diese Vorgaben, mit den baulichen Gegebenheiten?

Gewerke der technischen Gebäudeausstattung und Elektro, sowie der einzubauenden Türen tangieren diese vorgesehenen Leistungen und erfordern oft mehr als Teilkenntnisse, um deren Vorleistungen in Wänden und Decken durch den TrockenbauUnternehmer richtig vorzubereiten.

Flucht- und Rettungswege müssen brandlastfrei und aus nicht-brennbaren Baustoffen hergestellt sein.

Im Brandfall müssen Decken, brennbare Installationen im Deckenhohlraum verbaut, über 30 Minuten abschotten.

Was geht an Kabeln in Wänden und Decken, und wie und wo müssen diese geführt werden?

Was darf einen notwendigen Flur queren, um mit und ohne zusätzliche Brandschutzanforderungen die Anforderungen zu erfüllen.

Welche Vorarbeiten sind durch den Trockenbau zu erbringen, was ist zu beachten.

Bekannte Punkte und Anforderungen denken Sie, der Referent wird Ihnen dazu aber auch eine andere Betrachtungsweise darstellen, die eines prüfenden Sachverständigen.

Im Rahmen einer Informationsreihe haben wir mit der ISA e.V. in Hattingen ein Schulungskonzept als Weiterbildung konzipiert. Termine sind für den 09.09.2021 unter dem Thema „Trockenbauarbeiten – Anforderungen an Flucht- und Rettungswege“ vorgesehen,

Näheres unter:  www.isaev.de

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